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Bauantrag Genehmigungsfreistellung eingereicht

Wir haben unseren Bauantrag (Genehmigungsfreistellung) eingereicht!

Endlich war es soweit, wir haben unseren Bauantrag oder genauer gesagt den Antrag auf Genehmigungsfreistellung eingereicht. In diesem Beitrag könnt ihr lesen, warum man unzählige Unterschriften leisten muss, warum unsere Einfahrt Probleme macht und warum man die Unterlagen genau prüfen sollte.

Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigungsverfahren und Genehmigungsfreistellung?

Damit steigen wir direkt hart in das Thema ein, denn jetzt wird es etwas juristisch. Wie sollte es auch anders sein, wenn es um öffentliche Verfahren geht.

Wir haben das Glück, keine Baugenehmigung einholen zu müssen. Für unser Haus reicht eine Genehmigungsfreistellung. Diese wird bei Wikipedia so definiert:

Eine Genehmigungsfreistellung, auch Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahmeverfahren, ist ein in den Bauordnungen der Bundesländer geregeltes bauordnungsrechtliches Verfahren vor der Errichtung von kleineren und mittleren Bauvorhaben.

Im Gegensatz zu einer Baugenehmigung findet hier keine Überwachung durch die Baubehörde statt. Der Architekt und Bauherr (wir) trägt die Verantwortung zur Einhaltung der Bauvorschriften. Wir haben unsere Unterlagen also an das Amt geschickt. Dort wird geprüft, ob unser Bauvorhaben mit dem Bebauungsplan übereinstimmt und unser Grundstück erschlossen ist. Bedingung ist also, dass das Gebäude im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und die Erschließung gesichert sein.

Zur Bestätigung der Erschließung mussten wir entsprechende Unterlagen bei den Wasserwerken und Zweckverbänden für Abwasser einholen. Das prüft dann die Stadt und gibt es an das Amt weiter. Innerhalb einer Frist (je nach Bundesland unterschiedlich) muss die Behörde nun prüfen. Hält die Behörde aus irgendwelchen Gründen ein Baugenehmigungsverfahren für notwendig, dann wird sie das mitteilen.

Das Verfahren zur Genehmigungsfreistellung ist nur in einigen Bundesländern möglich. Wenn ihr hier Fragen habt, hilft euch sicher euer Architekt. 

Warum ihr euren Bauantrag genau prüfen solltet

Abgesehen von ein paar kleineren Punkten gab es bei uns also bis jetzt keine größeren Probleme. Unser Plan hat uns die Unterlagen hingelegt und wir mussten unzählige Unterschriften. Für das Verfahren werden die Unterlagen in dreifacher Ausführung eingereicht. Also muss alles entsprechend geprüft und unterschrieben werden.

Prüft hier unbedingt genau, ob alle Angaben vollständig sind. Wir haben beim schriftlichen Teil des Lageplans (wird durch den Vermesser erstellt) zwei Kreuze vergessen. Sagen wir genauer, der Vermesser hat sie nicht gesetzt und unser Bauingenieur hat es auch nicht gesehen. Das ist ärgerlich, denn wir müssen die entsprechenden Blätter nun nochmal nachreichen. 

Diese beiden Kreuze im Lageplan auf dem Bauantrag haben wir vergessen.
Diese beiden Kreuze im Lageplan auf dem Bauantrag haben wir vergessen.

Unsere Einfahrt macht Probleme

Unsere Unterlagen hatten wir also an das zuständige Bauamt geschickt. Unser Planer hatte sich extra bei der Stadt vergewissert, ob die Unterlagen zuerst an die Stadt oder direkt an das Bauamt sollen. Dort bekam er die Auskunft, dass die Unterlagen direkt ans Amt sollen. Das Amt schicke uns nun die Ausführung für die Stadt zurück, es fehlt die Bestätigung der Stadt zur gesicherten Erschließung.

Also habe ich meinen freien Tag genutzt und bin direkt zum Bauamt der Stadt gefahren. Nach einer kurzen Wartezeit wollte ich eigentlich nur schnell die Unterlagen abgeben. Der verantwortliche Mitarbeiter warf noch einen schnellen Blick rein. Beim amtlichen Lageplan blieb er hängen und monierte direkt unsere Einfahrt. Wie ihr wisst, wollen wir eine Doppelgarage bauen. Auf der Zeichnung wurde das Pflaster so eingezeichnet, dass es direkt gerade vor zur Straße führt. Damit ist unsere Einfahrt 1 m von der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn entfernt und mindestens 5 m breit.

Keine Chance laut dem Mitarbeiter, der Bebauungsplan sieht nur eine 3,5 m breite Einfahrt direkt an der Grundstücksgrenze vor. Da habe ich aber große Augen gemacht. Wir hatten diesen Eintrag gesehen. Da er bei einem neuen Wohngebiet und ausreichenden Parkflächen völlig praxisfremd ist, haben wir angenommen dies wäre nur eine Empfehlung und der Hinweis, dass die Einfahrt auf diese Seite des Grundstückes müsse.

Unser erfahrener Planer hatte so jedenfalls noch nie Probleme mit einer Einfahrt. Es stellte sich dann die Frage, wie denn eine Einfahrt gekennzeichnet werden muss. Auf unserer Seite der Straße gibt es keinen abgesenkten Bordstein. Die Borde ist direkt ebenerdig zu unserem Grundstück. Wir wollen vorne kein Zaun oder Tor bauen, sondern eine offene Einfahrt haben. Auf diese Frage konnte mir der Mitarbeiter vom Bauamt auch keine sichere Antwort geben. Wir müssen halt einen entsprechenden Blumenkübel aufstellen, damit die Einfahrt für Verkehrsteilnehmer ersichtlich wird. Mal schauen, was das wird.

Die Genehmigung von der Stadt haben wir also nicht bekommen, da ich vor Ort nicht direkt für die 3,5 m breite Einfahrt unterschreiben wollte. Wer weiß, vielleicht müssen wir unsere Pläne nochmal ändern.

Anschließend habe ich direkt mit unserem Planer gesprochen und ihm mitgeteilt, welche Infos ich von der Stadt habe. Vorerst keine Genehmigungsfreistellung, dafür ein neues Problem. Da der Platz vor der Garage mit 5 m von der Straße recht knapp bemessen ist, um mit dem zweiten Auto in die Garage zu rangieren, haben wir geprüft ob wir die Garage 1 m oder 2 m nach hinten schieben. Das hätte allerdings zur Folge gehabt, dass unser Vermesser einen neuen Lageplan erstellen muss und Kosten auf uns zukommen.

Also haben wir uns entschieden, die Garage so zu lassen und wir dann später einfach etwas rangieren müssen. Jetzt geht es nochmal auf das Amt, damit wir jetzt wirklich alles für den Genehmigungsfreistellung in die Wege leiten können.

Es gibt bei der Genehmigungsfreistellung Probleme mit der Einfahrt
Es gibt bei der Genehmigungsfreistellung Probleme mit der Einfahrt

Wir freuen uns auf euer Feedback!

Wir wollen von euch wissen, welche Probleme gab es bei euch beim Bauantrag oder der Genehmigungsfreistellung? Kennt ihr das Thema mit der Einfahrt? Weiß jemand von euch, wie eine Einfahrt gekennzeichnet werden muss?

Genehmigungsfreistellung in Sachsen

In Sachsen ermöglicht die Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf eine Baugenehmigung für bestimmte Bauvorhaben.

Voraussetzungen

  • Das Bauvorhaben muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen entsprechen.
  • Die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs muss gesichert sein.
  • Es dürfen keine Ausnahmen oder Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sein.
  • Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
  • Die Bauvorlagen müssen vollständig sein.

Verfahren

  1. Einreichung der Unterlagen:
    • Formular „Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als ein halbes Jahr)
  2. Prüfung: Die Unterlagen werden von der Gemeinde geprüft.
  3. Frist: Die Gemeinde hat in der Regel einen Monat Zeit, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen.
  4. Baubeginn: Wenn innerhalb der Frist keine Beanstandungen erfolgen, kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Unterschiedliche Verfahren in den Bundesländern

Die Bauordnungen sind in Deutschland Ländersache. Daher gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bei der Genehmigungsfreistellung. Dies betrifft insbesondere:

  • Voraussetzungen: Die Kriterien, die ein Bauvorhaben erfüllen muss, um genehmigungsfrei zu sein, können sich unterscheiden.
  • Verfahren: Die einzureichenden Unterlagen und die Fristen für die Prüfung können variieren.
  • Zuständige Behörden: In einigen Bundesländern sind die Gemeinden, in anderen die Landkreise für die Genehmigungsfreistellung zuständig.

Gründe für die Unterschiede

Die unterschiedlichen Regelungen sind historisch bedingt und spiegeln die jeweiligen landesspezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten wider. Zudem können auch politische und administrative Überlegungen eine Rolle spielen.

Bauen im Außenbereich von Sachsen: Was ist genehmigungsfrei?

Der Außenbereich von Sachsen ist für viele Bauherren ein attraktiver Ort, um ihre Träume vom Eigenheim oder anderen Bauprojekten zu verwirklichen. Allerdings gelten hier besondere Regeln und Einschränkungen. Nicht jedes Bauvorhaben ist ohne Weiteres genehmigungsfrei. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, was im Außenbereich von Sachsen genehmigungsfrei ist und worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet Außenbereich?

Der Außenbereich ist laut Definition des Baugesetzbuchs (BauGB) der Bereich, der außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegt. Er ist vor allem durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt und soll in seiner Funktion erhalten bleiben.

Genehmigungsfreie Vorhaben im Außenbereich

Im Außenbereich von Sachsen sind bestimmte Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Dazu gehören insbesondere:

  • Zäune: Zäune mit einer Höhe bis zu 2 Metern sind in der Regel genehmigungsfrei, sofern sie nicht den freien Blick auf die Landschaft beeinträchtigen oder gegen andere Vorschriften verstoßen.
  • Mauern: Trockenmauern ohne Mörtel sind oft genehmigungsfrei, wenn sie zur Stützung von Hängen oder als Abgrenzung von Grundstücken dienen.
  • Kleingewässer: Kleine Teiche oder Tümpel zur Nutzung als Fischgewässer oder zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen können unter Umständen genehmigungsfrei sein.
  • Unterstände: Einfache Unterstände für landwirtschaftliche Geräte oder Tiere können genehmigungsfrei sein, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten und sich harmonisch in die Landschaft einfügen.
  • Bestimmte bauliche Anlagen für die Land- und Forstwirtschaft: Gebäude oder Anlagen, die ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft genutzt werden und bestimmte Größen nicht überschreiten, können unter Umständen genehmigungsfrei sein.

Wichtige Hinweise

  • Einzelfallprüfung: Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Es ist ratsam, vor Baubeginn die zuständige Baubehörde zu kontaktieren und sich zu erkundigen.
  • Öffentlich-rechtliche Vorschriften: Auch wenn ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel der Naturschutz, der Denkmalschutz oder die Abstandsflächen, eingehalten werden.
  • Genehmigungsbedürftige Vorhaben: Viele Bauvorhaben im Außenbereich sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören insbesondere Wohngebäude, größere landwirtschaftliche Gebäude oder die Änderung der Nutzung von Gebäuden.

Fazit zum Bauen im Außenbereich

Bauen im Außenbereich von Sachsen ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und die zuständigen Behörden zu kontaktieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und nicht zu Problemen führt.

Zusätzliche Informationen

  • Sächsische Bauordnung (SächsBO): Hier finden Sie die detaillierten Regelungen zum Bauen im Außenbereich.
  • Zuständige Baubehörde: Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind für die Baugenehmigungen im Außenbereich zuständig.
  • Bauamt der Gemeinde: Die Bauämter der Gemeinden können Ihnen ebenfalls Auskünfte zu den spezifischen Bestimmungen im Außenbereich geben.

Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Bauplaner über die spezifischen Bestimmungen in Sachsen und gegebenenfalls in anderen Bundesländern zu informieren.

2 Antworten

  1. Oh, das hört sich alles sehr kompliziert an. Ich hoffe, dass ihr im weiteren Verlauf keine Probleme mehr haben werdet.
    Mein Mann und ich haben uns für ein Haus von https://www.demos.de/home.aspx. Nächste Woche haben wir einen weiteren Termin, um über das weitere bürokratische Vorgehen zu reden. Ich bin schon sehr gespannt.
    Alles Liebe,
    Katja

  2. Vielen Dank für den interessanten Erfahrungsbericht zum Thema Bauantrag. Wir möchten bald einen Bauantrag für das neue Haus meiner Eltern erstellen und dieser Beitrag hat mich daran erinnert, wie wichtig es doch ist, auf das genaue Vermessen des Grundstücks zu achten. Auch ein guter Tipp, den Bauantrag vor der Abgabe sorgfältig durchzulesen und im Zweifelsfall nochmal alles mit dem Vermessungsbüro zu besprechen.

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