Es geht langsam voran. Nach letzten Informationen soll die Erschließung wirklich in den kommenden Tagen abgeschlossen sein. Das heißt, wir können dann einen Bauantrag einreichen. Bevor dies passieren kann kommt allerdings der Vermesser ins Spiel. Doch was sind die Aufgaben eines Vermessers, warum brauche ich diesen und was kostet so ein Vermesser? Unser Wissen haben wir hier für euch zusammengetragen.
An erster Stelle sei gesagt, ohne den Vermesser geht es nicht. Dieser nimmt amtliche Pflichten war. In jedem Bundesland gibt es eine Übersicht der amtlich bestellten Vermessungsingenieure. Hier gibt es zum Beispiel eine Übersicht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Sachsen.
Was sind die Aufgaben eines Vermessers?
Wir gehen in unserem Beispiel einfach mal davon aus, dass ihr wie wir ein Einfamillienhaus baut. In einigen Fällen ändert sich der Aufgabenbereich oder die Kosten fallen anders aus.
Amtlicher & objektbezogener Lagenplan
Dieser Lageplan weißt aus, wo das Gebäude später stehen soll. Für den Bauantrag oder -anzeige ist dieses Dokument sehr wichtig. Anders gesagt: Es geht nicht ohne diese Dokumente.
Im Lageplan für den Bauantrag wird das Gebäude laut Architektenzeichnung eingeplant. Abstandsflächen werden angegeben und es erfolgt die Berechnung der baulichen Nutzung.
Grob- und Feinabsteckung
Ist auf der Baustelle alles soweit vorbereitet, dann schaut der Vermesser erneut vorbei. Er macht die Vorgaben für die Erdbauer, wo die Baugrube ausgehoben werden soll. Zusätzlich wird erfolgt die Angabe eines Höhenbezugspunktes. Das erkennt man immer sehr schön an den farbigen Flöcken, welche im Erdboden stecken.
Ist die Baugrube ausgehoben und das Fundament für die Baugrube soll gegossen werden, dann erscheint der Vermessungsingenieur erneut auf der Baustelle. Er führt die Feinabsteckung durch. Es wird sehr präzise markiert, wo das Fundament gegossen werden soll, damit das Haus dann auch an der richtigen Stelle steht.
Eintrag ins Liegenschaftskataster
Nach der Feinabsteckung sieht man den Vermessungsingenieur eine ganze Weile lang nicht mehr. Als Bauherr hat man dann auch genug zutun. Das Fundament wird gegossen, die Wände gemauert und eine Menge Handwerker springen auf der Baustelle rum.
Ist der Bau endlich fertig und die glücklichen Bauherren sind eingezogen, dann muss der Vermesser erneut vorbeischauen. In Deutschland gibt es ein sogenanntes Liegenschaftskataster. Dort findet man alle Gebäude und Grundstücke eingezeichnet. Damit alles korrekt erfasst wird, muss nun das neue Haus mit allen Nebengebäuden wie der Garage erfasst werden.
Diese Aufgabe fällt dem Vermesser zu und es führt kein Weg daran vorbei. Damit wird bestätigt, dass das zu bauen Haus nun an dieser Stelle steht.
Wie erkenne mich meine Grundstücksgrenze? Die Abmarkung hilft
Dieser Teil betrifft nicht alle Bauherren. Im Kaufvertrag von unserem Grundstück steht der schöne Passus, dass der Käufer die Abmarkung selbstständig zu übernehmen hat. Anfangs war uns gar nicht klar, was eigentlich eine Abmarkung ist und warum wir das übernehmen müssen.
Wir haben also die Suchmaschine mit den großen bunten Buchstaben gefragt und dazu mit unserem Bauplaner gesprochen. Das brachte etwas Licht in die Sache.
Was ist eine Abmarkung
Wie oben beschrieben, wussten wir mit dem Begriff Abmarkung erst mal nichts anzufangen. Die Suche hat uns hier etwas geholfen und wir wussten nun, was zutun ist.
Auf Wikipedia steht dazu:
Abmarkung bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit.
Wir würden es auch einfach Grenzstein oder Grenzmarkierung nennen. Es ist leider so, dass wir nicht einfach mit einem Maßband oder Lasermessgerät losziehen können und selber ein paar Grenzsteine setzen dürfen. Die Durchführung einer Abmarkung ist nur von bevollmächtigten Personen oder Ämtern vorbehalten. In Deutschland sind dies Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Katasterämter.
Ist eine Abmarkung verpflichtend?
Da es um Kosten geht stellt sich die Frage, ob wir verpflichtet sind eine Abmarkung durchführen zu lassen. Dazu gibt es in Deutschland keine eindeutige Aussage. Von Bundesland zu Bundesland gelten hier verschiedene Regeln. Auf dieser Webseite haben wir dazu eine schöne Übersicht gefunden:
Bundesland | Fundstelle | Bemerkungen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | § 1 Abs. 1 VermG | Jedes Grundstück muss abgemarkt werden. |
Bayern | Art. 2 Abs. 2 AbmG | Abmarkungspflicht, wenn Nachweis im Liegenschaftskataster einwandfreie Feststellung des Grenzverlaufs zulässt. |
Bremen | § 15 VermKatG | Abmarkung kann durch Antrag auf örtliche Grenzfeststellung herbeigeführt werden. |
Mecklenburg-Vorpommern | § 17 Abs. 1 VermKatG | Jede Grundstücksgrenze muss abgemarkt werden. |
Niedersachsen | § 4 Abs. 1 VermG | Abmarkung kann durch Antrag auf örtliche Grenzfeststellung herbeigeführt werden. |
Sachsen | § 14 Abs. 1 VermG | Jedes Grundstück muss abgemarkt werden. |
Sachsen-Anhalt | § 16 VermKatG | Abmarkung kann durch Antrag auf örtliche Grenzfeststellung herbeigeführt werden. |
Thüringen | § 2 Abs. 2 AbmG | Abmarkungspflicht, wenn Nachweis im Liegenschaftskataster einwandfreie Feststellung des Grenzverlaufs zulässt. |
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr. In den anderen Bundesländern existiert keine so weitgehende öffentlich-rechtliche Abmarkungspflicht. In Hamburg besteht überhaupt keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Abmarkung.
Das ist also gar nicht so einfach. Am besten ihr bemüht Google um die Frage für euer Bundesland zu beantworten oder ihr befragt den Architekten eures Vertrauens. Die sollten die Regelungen auch kennen.
Wer muss die Abmarkung bezahlen?
Am Ende muss immer jemand zahlen, das ist klar. Der Vermesser wird seine Rechnung für die Abmarkung direkt an die Person schicken, welche Ihn beauftragt hat. Logisch, das würde ich auch so machen. Es empfiehlt sich für Bauherren, vorher eine Abmachung (Schriftlich!) mit den Nachbarn zu machen. Denn diese müssen anschließend an eurer Grenze keine Abmarkung beauftragen. Alle Nachbarn sollten also beteiligt werden. Die Klärung der Kostenübernahme sollte allerdings geschehen, bevor der Vermesser beauftragt wird. Das sichert den Nachbarschaftsfrieden.
Kommt es zu keiner Einigung, dann hilft § 919 (3) BGB mit einer zivilrechtlichen Regelung zu den Kosten. Danach könnte der Nachbarschaftsfrieden aber auf Dauer gestört sein. Das sollte also die letzte Möglichkeit sein.
Was kostet der Vermesser für mein Einfamilienhaus?
Wir geben an dieser Stelle einfach mal die Preise an, wie sie bei uns im Angebot vom Vermessungsbüro stehen. Je nach Größe des Hauses, Grundstücksgröße etc. kann das variieren. So bekommt ihr aber einen ersten Anhaltspunkt für eine Kostenschätzung:
- Lageplan zum Bauantrag: 820,00 €
- Grobsteckung Gebäudeecken: 300,00 €
- Feinabsteckung Gebäudeecken: 350,00 €
- Katastervermessung zur Aufnahme von Gebäuden: 605,00 €
Dazu kommen noch 19% Umsatzsteuer.
Wir werden unseren Vermesser wohl demnächst beauftragen, damit wir alle Unterlagen für den Bauantrag zusammen haben.